Rechtscharakter unserer Leistungen
Andreas Scholl – Seminare – Training & Coaching (AS-T-C)  unterstützt als Dienstleister den Auftraggeber (AG) und ggf. dessen Vertriebspartner (VP) in Fragen der Personal-, Team- und Unternehmensentwicklung. Dies geschieht z. B. durch Training / Beratung von Mitarbeitern und Führungskräften, durch Mitwirkung in deren terminierten Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Trainings, moderierte Fachkonferenzen u. Teamgespräche, Mediationen etc.) sowie durch die laufende Begleitung / Coaching in deren Projekten und Veränderungsprozessen.

Auftragsklärung
Vor jeder inhouse-Maßnahme ist eine Auftragsklärung mit dem AG obligatorisch. Hier wird über das Ziel der Maßnahme sich Einigkeit verschafft und die erfoderlichen Maßnahmen und Methoden sowie der Zeitaufwand und alle logistischen Fragen geklärt. Der Zeitaufwand für die Auftragsklärung wird basierend auf einem halben Tagessatz zzgl. Reisekosten und Spesen berechnet. Bei offenen Seminaren entfällt die Auftragsklärung: Sie entspricht der Seminarausschreibung. Alle weiteren Punkte gelten entsprechend, wenn nichts anderes in der Ausschreibung ausgesagt ist.

Auftragsbestätigung
Mit der Auftragsbestätigung, die wir im Regelfall per E-Mail versenden, kommt ein Auftrag zustande. Sie beinhaltet das Thema, die Arbeits- / Lernziele, die wesentlichen Inhalte sowie den Veranstaltungstermin oder Zeitrahmen (von – bis), die Zahl der Teilnehmer, ggf. den Veranstaltungsort sowie sonstige relevante Rahmendaten / Zusatz- und Honorarvereinbarungen.

Arbeitsteiliges Vorgehen bei gemeinsamen Veranstaltungen
AS-T-C

  • bereitet die Veranstaltung inhaltlich und didaktisch (z. B. durch Entwicklung der Medien, auftraggeberorientierte Fallbeispiele, Aufbereitung + Zusammenstellung der TN –Unterlagen) in laufender Abstimmung mit dem AG vor
  • entscheidet über den / die Trainer / Referenten und sonstige Mitwirkende unseres Hauses und qualifiziert diese für ihre Aufgabe
  • führt die Veranstaltung gemeinsam mit Führungskräften und / oder sonstigen Beauftragten des AG oder auch alleine durch
  • erstellt ggf. Protokolle für die TN und den AG
  • wertet, auf Wunsch des AG, die Ergebnisse der Veranstaltung aus.

Der Auftraggeber

  • teilt AS-T-C bis spätestens 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin den Veranstaltungsort, die Zahl der Teilnehmer sowie alle relevanten organisatorischen Einzelheiten schriftlich mit
  • bereitet die Veranstaltung in allen organisatorischen Belangen vor
  • entscheidet über die Eignung der Teilnehmer und lädt diese rechtzeitig ein.

Erforderliche Änderungen während einer Veranstaltung
AS-T-C bemüht sich, alle Abläufe und Inhalte während einer Veranstaltung so zu gestalten, dass das mit dem AG abgesprochene Veranstaltungsziel erreicht werden kann. Abstriche vom Veranstaltungsziel zu machen behalten wir uns dann vor, wenn Behinderungen des Veranstaltungsablaufes durch Störverhalten von Teilnehmern oder durch technische Pannen, die wir nicht zu vertreten haben oder durch von uns nicht abstellbare Störungen aus dem Umfeld auftreten. In solchen Fällen klären wir mit dem AG unverzüglich, ob und ggf. mit welchem neuen Ziel die Veranstaltung fortgesetzt werden soll.

Honorar / Kostenersatz (jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert-Steuer)

  • Honorar je Vor-/ Nachbereitungstag (Konzept, Auswertungen etc. ) 680,00 €
  • Honorar je Auftragsklärungszeit basieren auf  50% Honorar eines Veranstaltungstages
  • Honorar je Veranstaltungstag (Training, Workshop etc.) 1.750,00 €
  • Materialkosten für Medien, Unterlagen etc. Selbstkostenpreis
  • Fahrtkosten Auto (je km für An- + Abreise)0,38 €
  • Fahrtkosten Bahn 1. Klasse (An-+ Abreise) + Taxi gem. Originalbeleg
  • Kosten Flug Business Klasse (An-+ Abreise) + Taxi gem. Originalbeleg
  • Kosten für Übernachtung + Verpflegung gem. Originalbeleg

Ausfallhonorar bei Auftrags – Stornierung durch den AG
Bei endgültiger Auftrags – Stornierung durch den AG behalten wir uns folgende Berechnung vor

  • bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 0 %
  • bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 20 %
  • bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 30 %
  • bis 1 Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50 %
  • weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 60 % des für diese Veranstaltung vereinbarten Gesamthonorars.

Die bis zur Stornierung entstandenen Herstellungskosten für Unterlagen, Medien etc. zu 100 %.

Terminänderung
Bei einer reinen Terminänderung (z. B. Zusammenlegung, Trennung oder Verschiebung von Auftragsterminen) entstehen dem AG dafür keine Änderungskosten.

Absage aufgrund von Krankheit und Fällen höherer Gewalt etc.
Bei Erkrankung unseres Trainers / Referenten sowie bei extremen Straßen- oder Witterungsverhältnissen oder ähnlichen Fällen höherer Gewalt, behalten wir uns die frühestmögliche Absage unserer Mitwirkung bei der Veranstaltung vor. Als Ersatz dafür bieten wir dem Auftraggeber einen neuen Termin an, den wir unverzüglich mit ihm abstimmen. Alle weitergehenden Ansprüche, z. B. wegen Nichterfüllung, Schadenersatz oder aus sonstigen Rechtsgründen kann der AG oder von ihm für den Termin verpflichtete Dritte (z. B. Hotels, andere Dienstleister etc.) gegen uns nicht geltend machen.

Zahlung
Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungseingang. Bei größeren Aufträgen / Projekten erstellen wir Zwischenrechnungen, die ebenfalls innerhalb von 2 Wochen zu zahlen sind.

Gerichtsstand
Frankfurt ist für beide Parteien der Gerichtsstand.